Widerrufsrecht

§ 10 Ausschluss des Widerrufsrecht für Verbraucher

 

Da es sich um einen Vertrag zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, ist das Widerrufsrecht gem. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen.